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Gestaltung einer Vertriebswebsite – das darf nicht fehlen

Eine Website ist der ideale Ort, um potenzielle Kunden neugierig auf Ihr Angebot an Produkten oder Dienstleistungen zu machen. Die Besucher können sich in Ruhe umsehen und in Ihrem Angebot stöbern. Ziel der Internetseite sollte es sein, Interessenten in Kunden zu verwandeln. Sie sollen Produkte bestellen, Dienstleistungen buchen oder Kontakt zu Ihrem Unternehmen herstellen. Logisch also, dass Sie relevante Informationen und Bilder zu Ihrem Angebot möglichst ansprechend auf der Website präsentieren. Denken Sie aber unbedingt auch an die Pflichtangaben: Bestimmte Inhalte sind gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie eine Website mit unternehmerischer Absicht veröffentlichen. Details wie das Impressum dürfen aus rechtlicher Sicht beispielsweise auf gar keinen Fall fehlen. Darüber hinaus gibt es viele weitere Details, die Ihre Vertriebswebsite aufwerten und für potenzielle Kunden attraktiver machen.

Pflichtangaben: die Impressumspflicht in Deutschland

Die Impressumspflicht gilt für nahezu jede Website und muss beim Aufbau einer Vertriebswebsite unbedingt beachtet werden. Es muss für Unternehmen Folgendes enthalten:

  • Unternehmensname
  • Rechtsform
  • Unternehmensanschrift
  • Name und Vorname des Vertretungsberechtigten
  • Kontaktmöglichkeit für das Unternehmen
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschaftssteuer-Identifikationsnummer
  • Eintrag ins Handelsregister inkl. Registernummer
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Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz informiert im Detail über die Impressumspflicht für Websitebetreiber aus Deutschland.

Tipp: Viele Hoster bieten Ihnen Toolkits, mit denen Sie einfach und ohne Fachkenntnisse eine professionelle Website erstellen können. Solche Toolkits enthalten häufig bereits alles, was Sie für die richtige und vollständige Umsetzung der Impressumspflicht benötigen. Dazu gehört z. B., dass das Impressum seine eigene Unterseite bekommt, die dann an einer von überall aus erreichbaren Stelle verlinkt wird. Ferner hilft Ihnen ein vorgefertigtes Formular dabei, alle für das Impressum nötigen Angaben ordnungsgemäß einzutragen – so können Sie keine Details vergessen. Außerdem gibt es bei manchen Anbietern die Option, dass das einmal angelegte Impressum auch für Ihre geschäftlichen E-Mails genutzt werden kann. E-Mails im geschäftlichen Kontext gelten als Geschäftsbriefe und müssen bestimmte Pflichtangaben enthalten. Wenn Ihr Hoster keine Funktion zum Erstellen eines Impressums anbietet, können Sie alternativ online nach kostenlosen Generatoren für ein Impressum suchen.

Weitere Pflichtangaben

Es gibt weitere Angaben, die Sie unter Umständen auf Ihrer Website machen müssen, z. B.:

– Datenschutzerklärung

– Verwendung von Cookies

– Widerrufsbelehrung

– AGBs

Solche Angaben dienen dazu, Ihre Kunden über die Verarbeitung gesammelter Daten aufzuklären. Darauf haben die Besucher Ihrer Webseite ein Recht. Wenn Sie also Cookies verwenden oder anderweitig personenbezogene Daten Ihrer Nutzer erheben, müssen Sie ausführlich darüber aufklären. Insbesondere die Datenschutzerklärung muss wie das Impressum von jeder Seite aus erreichbar sein. Genau wie beim Impressum hat es sich etabliert, dass die Datenschutzerklärung z. B. im Footer verlinkt wird.

Wenn Produkte zum Kauf angeboten werden, muss es außerdem eine Widerrufsbelehrung geben, welche Kunden über Ihre Rechte im Falle des Widerrufs aufklärt. Hierfür können Sie auf aktuelle gesetzliche Muster zurückgreifen, die Sie z. B. online bei Ihrer IHK finden. Auch die AGBs müssen im Onlinehandel von überall aus leicht auffindbar sein.

Braucht man einen Haftungsausschluss für Links?

Es gibt keine Pflicht zum Haftungsausschluss („Disclaimer“). Immer wieder liest man jedoch, dass jede Website, die externe Links verwendet, einen Haftungsausschluss enthalten muss. Der Gedanke ist, dass man sich in diesem Disclaimer absichert für den Fall, dass die verlinkte Internetseite urheberrechtlich bedenkliche Inhalte nutzt. Die Wirksamkeit dieses Haftungsausschlusses ist jedoch umstritten. Ein Beschluss des LG Hamburg vom 18. November 2016 (AZ: 310 O 402/16) besagt, dass man als Betreiber einer Website unter Umständen auch dann haftbar ist, wenn man ohne Kenntnis eine Seite verlinkt, die das Urheberrecht verletzt. Man kann sich mit einem Formtext also nicht pauschal aus der Verantwortung ziehen. Daher ist es empfehlenswert, dass Sie kritisch prüfen, was genau Sie verlinken.

Ein Haftungsausschluss ergibt etwas mehr Sinn, wenn Sie damit z. B. klarstellen möchten, dass Sie als Betreiber einer Website keinen Einfluss auf Inhalte haben, die Nutzer erstellen oder verlinken. Sprich: Es ist ratsam, sich von fremden Inhalten zu distanzieren, über die man keine Kontrolle hat. Wenn man jedoch selbst Links setzt oder Inhalte platziert, steht man im Zweifelsfall auch mit Disclaimer in der Verantwortung.

Hilfreiche Informationen für Kunden

Eine gute Website für den Online-Vertrieb muss an alles denken. Sie soll nicht nur gesetzeskonform sein und per Suchmaschine viele Interessenten anlocken, sondern möglichst einen Mehrwert für die Zielgruppe bieten. Neben verpflichtenden Angaben gibt es einige Informationen, die Ihren potenziellen Kunden nützlich sein können.

In den FAQs (Frequently Asked Questions) beantworten Sie die Fragen, die Sie besonders häufig gestellt bekommen. So finden Ihre Kunden selbstständig Antworten auf viele Fragen rund um Ihre Produkte und um den gesamten Bestellprozess. Das erspart Ihren Servicemitarbeitern Zeit und Arbeit.

Außerdem ist es hilfreich, wenn Sie Ihren interessierten Besuchern die Kontaktaufnahme so leicht wie möglich machen. Platzieren Sie z. B. die Telefonnummer Ihrer Service-Hotline so, dass sie von jeder Seite aus gut ersichtlich ist. Viele Vertriebswebsites fassen die Kontaktmöglichkeiten noch einmal auf einer eigenen Unterseite zusammen. Listen Sie alle Kontaktoptionen auf. So können Interessenten unkompliziert ihre bevorzuge Möglichkeit finden und Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Verlinken Sie die Kontaktseite ebenfalls gut sichtbar, z. B. im Footer.

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