Am 25.05.2018 werden die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (nachfolgend „EU-DSGVO“) und ein aktualisiertes deutsches Bundesdatenschutzgesetz scharf geschalten. Hinweise und Ratgeber für eine entsprechende Umsetzung gibt es nahezu überall. Natürlich ist es, nicht nur vor dem Hintergrund der erheblichen Strafandrohungen, absolut erforderlich sich an die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Die derzeitige Diskussion und Berichtserstattung fokussiert sich entsprechend sehr stark auf die „Vermeidung von Fehlern“. Nur wenig diskutiert, werden aber die sich ergebenden Vertriebschancen. Dadurch, dass „Datenschutz“ nun fast in aller Munde ist, sind Kunden für dieses Thema sensibilisiert. Dieser Ratgeber möchte Ansatzpunkte dafür bieten, wie diese geänderten Bedingungen vertriebsorientiert genutzt und Vorteil daraus gezogen werden können.

Bedarfsanalyse als Ausgangspunkt – Recht auf Datenauskunft und Datenkopie

Ausgangspunkt für eine erfolgreiche Vertriebsberatung ist eine sorgfältige Bedarfsanalyse. Für den Kunden wird es immer selbstverständlicher, dass er ein genau auf seine Bedürfnisse zugeschnittenes Produkt empfohlen bekommt. Oftmals ist aber genau diese Bedarfsanalyse auch sehr aufwändig, vor allem wenn dem potentiellen Kunden der Überblick über seine aktuelle Ist-Situation fehlt.

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Genau hier bietet die EU-DSGVO einen interessanten Hebel. Nach Artikel 15 der EU-DSGVO hat jede Person das Recht zu erfahren welche personenbezogenen Daten vom Gegenüber verarbeitet werden. Er hat nach Artikel 15 Abs. 3 EU-DSGVO das Recht eine Kopie dieser Daten zu erhalten. Für diese Auskunft, dürfen – es sei denn ein Kunde macht dieses Recht übermäßig häufig geltend – keine Kosten berechnet werden.

Interessant ist nun, dass der Begriff der personenbezogenen Daten sehr weit gezogen gefasst wurde. Neben den Basics wie Name, Anschrift und Geburtsdatum fallen hierunter beispielsweise auch medizinische Befunde aber regelmäßig auch konkrete Vertragsnummern oder die Angabe von Vertragstypen.

Eine solche Auskunft, ggf. bei verschiedenen Unternehmen platziert, kann zur goldenen Informationsquelle werden. Insbesondere in Fällen in denen bisher durch einen anderen Anbieter eine „Rundumbetreuung“ stattfand, kann so relativ einfach eine solide Datenbasis erlangt werden. Üblicherweise werden die Daten auch bereits relativ gut strukturiert sein.
Mittels einer entsprechenden Vollmacht kann der Kunde Sie ermächtigen, die Datenauskunft und Datenkopie einzuholen. Sie können dem Kunden so Arbeit abnehmen und gleichzeitig zeigen, dass Sie sich um seine Belange kümmern und Ihre Arbeit sorgfältig machen. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollte bei der Vollmacht auf eine hinreichende Legitimation des Kunden – z.B. durch Ausweiskopie – geachtet werden.

Datenlöschung beantragen

Interessant zur Vermeidung von zukünftigen Abwerbeversuchen des Kunden kann auch das Recht auf Datenlöschung sein. Nach Art. 17 EU-DSGVO besteht das „Recht des Vergessenwerdens“. D.h. Kunden haben in der Regel bei beendeten Vertragsverhältnissen ein Recht darauf, dass ihre persönlichen Daten gelöscht werden. Dies kann von Unternehmen regelmäßig nur dann noch verweigert werde, wenn gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn ein Vertrag noch nicht allzulang beendet ist.

Auch in einem solchen Fall hat der Kunde jedoch zumindest den Anspruch auf „Einschränkung der Verarbeitung der Daten“. Faktisch wird der Kunde damit zur „Karteileiche“.

Kunden ist es oft nicht relevant, dass noch Daten über sie gespeichert sind. Auch mit diesem Hinweis können Sie zeigen, dass Sie „mitdenken“. Wenn Sie auch hier mit einer Vollmacht agieren, können Sie sich direkt um die Erledigung „kümmern“. Als Nebeneffekt wird die Bindung des Kunden an Sie gestärkt.

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Johannes Kromer

Johannes Kromer ist Rechtsanwalt. Er vertritt Unternehmen in vertriebsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei der Ausgestaltung der Vertriebsstruktur. Er ist damit auch kompetenter Ansprechpartner für Streitigkeiten die aus einem Angestellten-, Handelsvertreter- oder Maklervertrag resultieren. Er verfügt über mehrjährige Praxiserfahrung als Rechtsanwalt einer internationalen ausgerichteten Wirtschaftskanzlei als auch Erfahrungen als Syndikus-Rechtsanwalt einer Bank im Bereich Vermittlerrecht.

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